Leichtkraftradversicherung

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LeichtkraftradversicherungHalter motorisierter Fahrzeuge, dazu gehören auch Motorräder, Leichtkraftroller, Leichtkrafträder, Trikes und Quads, sind per Gesetz versicherungspflichtig. Die Leichtkraftrad-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Neben der zwingend notwendigen Haftpflichtversicherung ergänzen Teilkasko- und Kaskoversicherung den Schutz der Leichtkraftradversicherung. Der Vertragsabschluss für eine Leichtkraftradversicherung ist bei den klassischen Versicherern und bei den Direktversicherern online möglich.

Je nachdem welchen Versicherungsumfang Sie wählen und abhängig vom Motorradtyp unterscheiden sich die Tarife der Anbieter für Leichtkraftradversicherungen oft erheblich. Bei gezielter und kluger Auswahl, der für den Einzelfall günstigen Leichtkraftradversicherung, lassen sich jährlich bis zu mehrere hundert Euro sparen.

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Ein Motorradfahrer im öffentlichen Straßenverkehr braucht eine Haftpflichtversicherung. Verursacht er als Verkehrsteilnehmer einen Unfall, werden mit seiner Haftpflichtversicherung Schäden am Eigentum oder an der Gesundheit Dritter abgedeckt. Wurden sogar Personen durch das Motorrad verletzt, können die Schadenersatzforderungen siebenstellige Beträge umfassen. Die gesetzliche Deckungssumme für Sachschäden beträgt 500.000 Euro und bei Personenschäden 2.500.000 EUR. Für mehrere verletzte Personen ist die obere Grenze bei 7.500.000 EUR festgesetzt. Die Mindestabdeckung für einen Vermögensschaden liegt bei 50.000 EUR.

In der Haftpflichtversicherung stuft man Motorräder in Regionalklassen ein. Jedes Jahr werden die Schadenshäufigkeit und der Schweregrad der Schäden in einer Region neu berechnet. Deshalb ist die Versicherungsprämie höher, wenn das Motorrad in einer Großstadt zugelassen wurde. Die Höhe der Versicherungsprämie der Leichtkraftradversicherung hängt weiterhin von der Motorradart, der Motorstärke, der Schadensfreiheitsklasse und der Besitzdauer des Führerscheins ab.

Beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist oft die sogenannte “Mallorcapolice” mit enthalten. Diese eignet sich besonders für den Urlaub mit einem gemieteten Motorrad im Ausland. Sollte das Mietfahrzeug dort in einen Unfall verwickelt werden, gelten meist wesentlich geringere Mindestdeckungssummen als in Deutschland. Dadurch könnte möglicherweise die Deckung nicht ausreichend sein, um alle Schäden zu begleichen. Die Mallorcapolice erhöht die Mindestdeckungssummen auf das in Deutschland geltende Niveau.



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